Alkohol und Drogen im Flugverkehr: Die Verkehrseignung von Piloten kritisch beobachten
Mit Alkohol, Drogen oder psychotropen Medikamenten im Blut setzt sich kaum ein Pilot an den Steuerknüppel. Es ist gesetzlich verboten, geschieht jedoch in seltenen Ausnahmefällen – vorwiegend bei kleineren Maschinen. Eine Expertengruppe fordert daher eine Optimierung der Vorsichtsmaßnahmen und erläutert sie in ihrem Fachbuch „Alkohol, Drogen, Verkehrseignung – Luftverkehr“.
Ein besonders tragisches Beispiel berichten Prof. Dr. Klaus Püschel und Kollegen: Am 14. März 2002 startete der Rettungshubschrauber SAR-71 vom Bundeswehrkrankenhaus Hamburg-Wandsbeck zu einem internistischen Notfall, flog in einem akrobatischen Stil und stürzte wenige Minuten später in Hamburg-Hummelsbüttel in eine Kleingartenanlage zu Boden. Der Pilot, der Techniker, der Rettungsassistent, der Notarzt und die Ärztin starben. Pilot und Techniker hatten reichlich Alkohol getankt. Der Pilot befand sich „offensichtlich im Zustand der Enthemmung, übersteigerter Selbsteinschätzung, verminderter Kritikfähigkeit, Erhöhung der Risikobereitschaft und gleichzeitig objektiv verminderter Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit.“
Die Autoren berichten über eine große Zahl vergleichbarer Unfälle aus dem internationalen – v.a. amerikanischen – Flugverkehr. Um das überdurchschnittlich hohe Sicherheitsniveau im deutschen Flugwesen zu stabilisieren, empfiehlt die Expertengruppe:
- Relevante Verstöße sollten datenmäßig erfasst und registriert werden.
- Externe Mediziner sollten Piloten untersuchen und eine fragliche Verkehrseignung melden. „Meldungen gehen bisher beim Luftfahrt-Bundesamt kaum ein.“ Ärzte scheuen sich meist, eine mangelnde Verkehrseignung des Piloten zu melden, „obwohl die Berufsordnungen in diesen Fällen ausdrücklich die Durchbrechung der Schweigepflicht zulassen. Hier sind neue Anstrengungen und Aufklärungsmaßnahmen unverzichtbar.“
- Kontrollen im Dienst sollten häufiger stattfinden.
- Wird ein Pilot außerhalb des Dienstes – z.B. im Straßenverkehr – mit Alkohol oder Drogen auffällig, sollte das Luftfahrt-Bundesamt unterrichtet werden.
„Das Führen eines Luftfahrzeugs stellt weit höhere Anforderungen an das psychomotorische Leistungsvermögen als das Führen eines Autos. Dies ergibt sich schon aus der Vielzahl der zu bedienenden bzw. zu überwachenden Instrumente, aus den Anforderungen des Funkverkehrs und der ungleich komplexeren Beanspruchung des Gleichgewichtsorgans und anderer Sinne …“
Alkohol, Drogen, Verkehrseignung – Luftverkehr
Brandt, Ewald; Brieler, Paul; Püschel, Klaus (Hrsg.)
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